CDU Gemeindeverband Weyhe

Knoerig: Kommunen & gemeinnützige Vereine können günstige Kredite für Flüchtlingsunterkünfte beantragen

KfW-Sonderprogramm auf 500 Mio. Euro aufgestockt – schnell bewerben!

Um den Kommunen bei der Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen zu helfen, hat die KfW-Bank ihr Sonderprogramm für zinsverbilligte Kredite um 250 Millionen auf 500 Millionen Euro aufgestockt. Wie der hiesige CDU- Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig in einer Pressemitteilung berichtet, können Städte und Gemeinden ab sofort Anträge für die „Sonderförderung Flüchtlingsunterkünfte“ stellen. „Eine schnelle Antragstellung empfiehlt sich, denn die Nachfrage ist groß und die bereitgestellten Gelder könnten schon vor Ende der Laufzeit am 31.12.2022 vergeben sein“, betont Knoerig.

Anträge stellen können Kommunen, die Flüchtlingsunterkünfte bauen, erwerben, modernisieren, ausbauen oder ausstatten wollen. Die maximale Kredithöhe im Rahmen des übergreifenden Programms „IKK – Investitionskredit Kommunen“ beträgt zehn Millionen Euro. „Die KfW-Bank knüpft damit an die Sonderförderung zur Flüchtlingsunterbringung von 2015 an“, erläutert der Abgeordnete.

Knoerig weiter: „Auch kommunale Unternehmen und soziale Organisationen können einen Förderkredit für Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen beantragen.“ Für Unternehmen in kommunaler Trägerschaft sowie gemeinnützige Vereine werden Betriebsmittelkredite aus dem KfW- Programm „IKU − Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ zur Verfügung gestellt.

„Im Wahlkreis sind viele Kommunen und Vereine sehr darum bemüht, die Flüchtlinge aus der Ukraine gut bei uns aufzunehmen“, hält der MdB abschließend fest. „Ich rufe die helfenden Institutionen daher dazu auf, dieseFördermöglichkeiten zu nutzen.“ Weitere Informationen stehen auf:

www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche- Einrichtungen/Fl%C3%BCchtlingseinrichtungen